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Wichtige Änderungen im Bereich der Teilzeitbeschäftigung

Aufgrund von Gesetzesänderungen können aus bestimmten geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (Minijobs) sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse werden. Zum einen hat sich der gesetzliche Mindestlohn seit dem 01.01.2019 auf 9,19 EUR pro Stunde erhöht. Damit sinkt die maximale monatliche Stundenzahl für Minijobber von 50 Stunden auf 48 Stunden. Eine weitere Änderung betrifft das Recht der sogenannten Abrufarbeit nach dem Teilzeit- und […]