Nachlassplanung

Die Nachlassplanung ist ebenso wie die Unternehmensnachfolgeplanung ein emotional besetztes Thema. Wir müssen uns mit unserem eigenen Tod auseinandersetzen, mit dem, was aus uns wird, aus unseren Nächsten. Dies fällt den meisten Menschen nicht leicht. Im Erwerbsleben und im ganz normalen Alltag haben oder nehmen wir uns häufig keine Zeit, uns intensiv mit unserem Tod auseinanderzusetzen. Das Thema Sterben und Nachlass wird gerne verdrängt: Der Nachlass bietet Konfliktpotenzial. Gegebenenfalls stoßen wir unseren Nächsten mit unseren Ideen zur Aufteilung des Nachlassvermögens vor den Kopf.

Wie ist der Nachlass gerecht zu verteilen, wenn das eine Kind sich immer um den Erblasser gekümmert hat, das andere Kind sich nicht kümmern konnte, da es fern der Heimat wohnt? Wie, wenn das eine Kind finanziell unterstützt wurde, da es arbeitslos geworden ist, das andere finanziell gut ausgestattet ist? Erbstreitigkeiten sind uns von Prominenten aus den Medien bekannt, wenn es um viel Geld geht, aber vielleicht auch aus dem Freundes- oder Verwandtenkreis. Wenn sich die gesetzlichen Erben nicht verstehen, seien es der zweite Ehemann oder die zweite Ehefrau und die Kinder aus erster Ehe oder die eigenen Kinder untereinander, ist im Erbfall ohne Testament Streit vorprogrammiert.

Umso wichtiger ist es, sich Gedanken zu machen - rechtzeitig Gedanken zu machen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie die gesetzliche Erbfolge in Ihrem Fall aussieht und welche Pflichtteilsansprüche oder auch Pflichtteilsergänzungsansprüche gegeben sind.

Hierbei ist zu bedenken, dass nach der seit 2015 geltenden Europäischen Erbrechtsverordnung nicht mehr die Staatsangehörigkeit das anzuwendende nationale Erbrecht bestimmt, sondern der letzte gewöhnliche Aufenthalt. Sofern Sie über Immobilien im europäischen Ausland verfügen, sich in diesem Land regelmäßig aufhalten und gegebenenfalls dort versterben sollten, stellt sich den dortigen Behörden, die Frage, ob einheimisches Recht hinsichtlich des Todesfalles angewendet werden soll oder das „fremde“ deutsche Erbrecht.

Wenn die gesetzliche Erbfolge nicht dem entspricht, was Sie sich vorstellen, besprechen wir mit Ihnen die Möglichkeiten der Gegensteuerung. Wer soll was, wann und wie bekommen? Welche Möglichkeiten bestehen über den Tod hinaus, Einfluss auf den Nachlass bzw. die Nachlassverwaltung zu nehmen z.B. mittels einer Testamentsvollstreckung oder einer Vor- und Nacherbschaft.

Gerne beraten wir Sie auch im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge, z.B. wenn es darum geht, dass Ihre Lieben schon zu Ihren Lebzeiten von Ihrem Vermögen profitieren, oder Sie diese an eine vernünftige Vermögensverwaltung heranführen möchten.

Vielleicht möchten Sie auch Ihr Familienheim sicher in die nächste Generation übertragen, ohne befürchten zu müssen, dass im Falle einer Pflegebedürftigkeit die Träger der Sozialversicherung nachträglich auf die Immobilie zurückgreifen können?

Als Rechtsanwälte und Steuerberater haben wir natürlich auch die steuerlichen Folgen im Blick.

Unser Leistungsangebot umfasst:

  • Erstellung und Anpassung von Testamenten oder Erbverträgen
  • Erstellung von Eheverträgen / Güterstandsvereinbarungen
  • Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen (in Zusammenarbeit mit Ihrem Arzt)
  • Rechtliche und steuerliche Beratung zur vorweggenommenen Erbfolge

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PBL – Bandl und Partner Rechtsanwälte