Arbeits- und Sozialversicherungsrecht

Geschäftsführerverträge

Geschäftsführeranstellungsverträge sind keine klassischen Arbeitsverträge. Aufgrund der besonderen Stellung des Geschäftsführers als Organ der Gesellschaft ist eine Vielzahl von rechtlichen Aspekten zu berücksichtigen. Dies gilt für den Fremdgeschäftsführer, wie für den Gesellschafter-Geschäftsführer, wenn auch in unterschiedlicher Ausprägung und Interessenlage.

Neben erfolgsabhängigen Vergütungsregelungen spielen immer auch Aspekte der Weisungsgebundenheit gegenüber der Gesellschafterversammlung im Einklang mit der Satzung und den gesetzlichen Obliegenheiten eine zentrale Rolle. In diesem Zusammenhang kann und sollte der Katalog von weisungsgebundenen oder zustimmungsverpflichteten Geschäften genau untersucht und definiert werden. Dies gilt auch bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer, der eine genaue Trennung beider Ebenen kennen und befolgen muss, um persönliche Haftungsrisiken zu vermeiden.

Hier müssen die steuerlichen Rahmenbedingungen nach dem Grundsatz der Fremdüblichkeit eingehalten werden, um verdeckte Gewinnausschüttungen oder auch Einlagen zu vermeiden.

Sie benötigen maßgeschneiderte Anstellungsverträge für Ihre Mitarbeiter? Gerne beraten wir Sie bei der Erstellung von Arbeitsverträgen und der Findung von maßgeschneiderten Vergütungsabreden. Ein Schwerpunkt ist selbstverständlich die lohnsteuerliche Steueroptimierung des Gehaltes unter der Einbeziehung von steuerfreien oder pauschal zu versteuernden Gehaltsbausteinen, wie betriebliche Altersvorsorge oder die Übernahme von Fahrtkosten, Dienstwagen oder E-Bikes, Mahlzeitengestellungen oder Tankgutscheinen.

Selbstverständlich beraten wir Sie bezüglich der Möglichkeiten von steuerlichen Gehaltsoptimierungen auch im Rahmen bestehender Arbeitsverträge.

Unser Leistungsangebot kompakt

  • Erstellung von Geschäftsführeranstellungsverträgen
  • Prüfen und Einhaltung der steuerlichen Rahmenbedingungen
  • Erstellung von Anstellungsverträgen
  • Beratung zu lohnsteuerlichen Gehaltsoptimierungen

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