Erb- und Schenkungsteuer

Sie haben etwas geerbt und sollen eine Erbschaftsteuererklärung abgeben? Sie haben als Angehöriger eines anderen Staates als Deutschland etwas geerbt und halten sich regelmäßig zeitweise in Deutschland auf? Sie fragen sich, wie hoch die Erbschaftsteuerbelastung ausfallen wird? Sie möchten Vermögen in die nächste oder übernächste Generation übertragen, die Empfänger aber nicht unnötig mit Erbschaft- oder Schenkungsteuer belasten? Bei uns sind Sie an der richtigen Adresse.

Bei der Erbschaftsteuer handelt es sich um eine Erbanfallsteuer. Sie stellt auf die Bereicherung des einzelnen Erwerbers (Erbe, Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigter etc.) durch einen unentgeltlichen Vorgang ab. Die Steuer soll aus dem übergegangenen Vermögen abgedeckt werden. Sie wird ergänzt durch die Schenkungsteuer, die Zuwendungen unter Lebenden erfasst.

Kriterien für die Höhe der Erbschaftsteuer sind der Verwandtschaftsgrad zwischen den Beteiligten, die Höhe des Gesamterwerbs sowie die Art des zugewendeten Vermögens.

Auswirkung hat auch, ob Sie als sogenannter Steuerausländer ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland nur beschränkt erbschaftsteuerpflichtig sind oder zum Beispiel allein durch eine Nebenwohnung in Deutschland (Stichwort: „Pilotenappartements“) unbeschränkt der deutschen Erbschaftsteuer unterliegen.

Die Erbschaftsteuerbelastung kann durch Maßnahmen wie Erbausschlagung, Geltendmachung von Pflichtteilen oder Pflichtteilsverzichten und Abfindung von Pflichtteilsverzichten teilweise deutlich reduziert werden. Hier ist gegebenenfalls schnelles Handeln erforderlich. Schon mit Erteilung des Erbscheins fallen Handlungsoptionen weg - mit teilweise erheblichen steuerlichen Auswirkungen.

Besser ist es jedoch, bereits vor einem Todesfall die steuerlichen Folgen zu bedenken und die Weichen richtig zu stellen. Und das nicht nur aus erb- und schenkungsteuerlicher Sicht, sondern auch aus ertragsteuerlicher Sicht. Hierbei unterstützen wir Sie gern.

Erb-und-Schenkungsteuer

Unser Leistungsangebot umfasst die rechtliche und steuerliche Beratung auf insbesondere folgenden Gebieten:

  • Erstellung von Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen
  • Rechtliche und steuerliche Beratung bei der vorweggenommenen Erbfolge
  • Rechtliche und steuerliche Beratung nach dem Todesfall

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PBL – Bandl und Partner Rechtsanwälte