Unternehmensnachfolge
Ob Global Player oder kleiner Traditionsbetrieb: Die Unternehmensnachfolge ist immer ein sensibles und mit großen Emotionen besetztes Thema. Für Unternehmensgründer ist das eigene Unternehmen ihr Lebenswerk, das sie oft in Jahrzehnten aufbauten. Ein laufender Betrieb ohne sie ist für diese Sorte Unternehmer nur schwer vorstellbar. Aber auch Traditionsbetriebe, die die Position als Gesellschafter-Geschäftsführer und die Gesellschaftsanteile von Generation zu Generation weitergeben, tun sich mit klaren Nachfolgeregelungen schwer. Generell gilt: Wer sich früh Gedanken um die Unternehmensnachfolge macht, kann aktiv eingreifen, planen und gestalten, um die eigenen Vorstellungen und Wünsche umzusetzen. Für die eigene finanzielle Sicherheit ist das genauso wichtig, um den gewohnten Lebensstandard zu halten und Angehörige entsprechend abzusichern.
Aufgrund unserer Doppelqualifikation als Rechtsanwälte und Steuerberater bieten wir einen ungeheuren Mehrwert. Wir verfolgen einen einheitlichen und übergreifenden Beratungsansatz. Dabei analysieren wir Ihr Anliegen rund um die Unternehmensnachfolge und bieten individuelle rechtliche Lösungen, die das Steuerrecht miteinbeziehen. Unsere Kompetenz auf beiden Fachgebieten ist Ihr Vorteil, weil wir beide Rechtsgebiete miteinander verzahnen.
Wir von PBL sind auch Partner der seit 2013 bestehenden PBS Pekala und Partner mbB Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Paderborn. Sie müssen daher mit Ihren Themen nicht von Ihrem Rechtsanwalt zum Steuerberater gehen oder umgekehrt. Vielmehr bieten wir Ihnen als PBL/PBS eine einheitliche Beratung „aus einer Hand“ an, mit den gleichen persönlichen Ansprechpartnern zu allen ausgewählten Themen.
Unser Rat: Heute schon um morgen kümmern. Bei der Unternehmensnachfolge geht es nicht nur um die Planung des eigenen Ruhestands, sondern um die Zukunft und Handlungssicherheit Ihres Unternehmens. Jeder Unternehmer kann von jetzt auf gleich über längere Zeit ausfallen. Das ist für Sie, Angehörige und Arbeitnehmer ein schwerer Schock. Wurde dann noch nicht für den Ernstfall vorgesorgt, kommen weitere Sorgen hinzu: Plötzlich steht die Existenz des gesamten Unternehmens auf dem Spiel. Ersparen Sie sich, Ihrer Familie und Ihrer Belegschaft diesen vermeidbaren Kummer. Als Unternehmer sind Sie moralisch in der Pflicht klare Strukturen zu schaffen, damit im Ernstfall Ihr Unternehmen handlungsfähig bleibt. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung. Wir entwickeln ein tragfähiges Notfall-Management-System.
Unser Beratungsangebot:
Unter Nachfolgeberatung verstehen wir bei PBL Bandl und Partner mbB Rechtsanwälte die umfassende Beratung unserer Mandanten im Rahmen von Vermögensübertragungen. Dies betrifft:
- die private Vermögensübertragung und die Unternehmensnachfolge,
- die lebzeitige Vermögensübertragung – zum Beispiel im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolgegestaltung – wie auch die Übertragung von Todes wegen
- die geplante Vermögensnachfolge – zum Beispiel durch Testament oder Erbvertrag - und die ungeplante Übertragung im Falle eines Todes.
- Die Beratung vor Erteilung eines Erbscheins und nach Erteilung eines Erbscheins. Hier können zum Beispiel auch Ausschlagungen eines Erbteils, Pflichtteilsverzichte oder Abfindungsvereinbarungen in Betracht kommen.
Unternehmensnachfolge gestalten
Sie sind Unternehmer/ Unternehmerin im besten Alter und freuen sich auf den wohlverdienten Ruhestand? Doch wer führt das Lebenswerk weiter, ist geeignet und willens, diese verantwortungsvolle Aufgabe zu übernehmen? Wer sorgt für die Mitarbeiter? Ist das Unternehmen bereit für eine Übergabe an den Nachfolger? Nicht zuletzt: Ist durch die Übergabe des Unternehmens Ihr Lebensstandard und der Ihrer Partnerin/ Ihres Partners weiterhin gesichert? Soll gegebenenfalls ein Teil des Unternehmensvermögens (z.B. die Betriebsimmobilie) zur Unterhaltssicherung zurückbehalten werden? Wir begleiten Sie gern in dieser komplexen Phase und erarbeiten mit Ihnen gemeinsam tragfähige rechtliche und steuerliche Lösungen.
Basis für eine erfolgreiche Unternehmensübergabe ist die Ermittlung und Formulierung der Ziele, die Sie mit der Übergabe verfolgen. Möchten Sie die Übertragung in einem Schritt vornehmen oder sich sukzessive aus dem Unternehmen zurückziehen? Beides hat Vor- und Nachteile und hängt natürlich auch vom Nachfolger ab, von dessen Fähigkeiten und finanziellen Möglichkeiten. Die schrittweise Übertragung des Unternehmens bietet dem Nachfolger die Möglichkeit, das Unternehmen und die Unternehmensphilosophie besser kennenzulernen. Der Übergeber kann seine Ideale besser an den Nachfolger weitergeben.
Soll das Unternehmen verkauft werden? Welcher Kaufpreis ist hierbei erzielbar oder angemessen? Gerne geben wir Ihnen anhand einer einfachen Unternehmensbewertung mit Hilfe der Unternehmens- und Branchenkennzahlen Hilfestellung. Oder soll das Unternehmen an ein Familienmitglied schenkweise z.B. im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge übertragen werden? Wir beraten Sie gern und erstellen für Sie entsprechende Verträge. Zur Sicherung Ihres Unterhalts können Vermögensteile zurückbehalten werden oder z.B. ein Nießbrauch am Unternehmen bestellt werden oder Rentenzahlungen vereinbart werden.
Des Weiteren sind vielleicht vertragliche Rückforderungs- oder Rückfallrechte zu vereinbaren. Immer zu berücksichtigen ist die Rechtsform Ihres Unternehmens. Diese hat Einfluss auf die Übertragbarkeit des Unternehmens bzw. der Anteile am Unternehmen und auf eine eventuelle Nachhaftung. Immer zu berücksichtigen sind auch die steuerlichen Folgen einer Übertragung oder auch Zurückbehaltung von Vermögen. Dies betrifft neben den Ertragsteuern auch die Erb- und Schenkungsteuer sowie die Grunderwerbsteuer.
Notfall-Management-System für den Ernstfall
Nachfolge ist aber nicht nur ein Thema für Unternehmer, die der Altersrente entgegenstreben. Auch junge Unternehmer können erkranken, einen Unfall erleiden oder Schlimmeres. Wer führt dann die Geschäfte weiter? Nicht nur, dass Banken erwarten, dass für solche Fälle vorgesorgt wird: Es sollte im Interesse eines jeden Unternehmers liegen, einen qualifizierten Nachfolger für den Notfall parat zu haben, der über Geschäfte und Interna informiert und eingeweiht ist. Zumindest muss die Handlungsfähigkeit des Unternehmens durch den sogenannten „unternehmerischen Notfallkoffer“ sichergestellt sein.
Für den Ausfall des Unternehmers müssen entsprechende Vertretungsregelungen und Vollmachten vorliegen, für den Todesfall müssen Erbfolge und Gesellschaftsvertrag abgestimmt sein, gegebenenfalls auch eine Abstimmung mit dem Ehevertrag erfolgen.
Die Überprüfung übernehmen wir gerne für Sie. Falls notwendig sind wir Ihnen auch bei der Erstellung oder Anpassung der Verträge behilflich. Kaum eine Phase im Leben eines Unternehmens ist so komplex und mit Emotionen verbunden wie die Unternehmensnachfolge. Es gibt bei diesem Vorhaben keinen Königsweg und es stellt viele Betriebe und Familienunternehmen vor eine große Herausforderung. Für eine geordnete Übergabe sollte ein Zeitraum von möglichst fünf Jahren eingeplant werden. Kommen Sie auf uns zu.
Unser Leistungsangebot umfasst:
o Unterstützung bei der Formulierung Ihrer Nachfolgeziele
o Erstellung von Stellungnahmen zu rechtlichen und steuerlichen Vor- und Nachteilen unterschiedlicher Übertragungsformen
o Beratung im Umwandlungsrecht/ Umwandlungssteuerrecht
o Unterstützung bei Erstellung eines individuellen Notfallkoffers/ Notfall-Management-Systems
o Überprüfung von Vollmachten
o Überprüfung von Gesellschaftsverträgen und Abstimmung mit vorhandenen Testamenten/ Erbverträgen
o Erstellung und Anpassung von Gesellschaftsverträgen
o Erstellung und Anpassung von Testamenten oder Erbverträgen
o Erstellung von Eheverträgen / Güterstandsvereinbarungen
o Beratung hinsichtlich Pflichtteilsansprüchen und -verzichten
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