Beratung im Sozialversicherungsrecht
Nach unserer Erfahrung wird das Sozialversicherungsrecht in der Beratung oft vernachlässigt, obwohl es ein eigenständiges Rechtsgebiet mit entsprechenden Fallstricken ist. Hierzu zählen die Sozialversicherungspflicht für Geschäftsführer oder Selbstständige. Gern begleiten wir Sie im Rahmen von Statusfeststellungsverfahren zur rechtsverbindlichen Feststellung der Sozialversicherungspflicht für Gesellschafter-Geschäftsführer.
Selbstständige können unter bestimmten Voraussetzungen der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen. Dies gilt für bestimmte Berufsgruppen, wie selbstständige Lehrkräfte, Künstler oder für Selbstständige, die ohne eigene Angestellte im Wesentlichen für einen Auftraggeber tätig sind, wie selbstständige Handelsvertreter. Selbstverständlich ist in diesem Zusammenhang auch der Bereich der Scheinselbstständigkeit besonders beratungsintensiv.
Aber auch beim Mitarbeitereinsatz mit Auslandsbezug bestehen bestimmte Besonderheiten, wie bei der Festlegung des anzuwendenden Sozialversicherungsrechts und der Sicherstellung der sozialversicherungsrechtlichen Obliegenheiten des Arbeitgebers im Ausland. Nutzen Sie unsere besondere Auslandskompetenz, damit Sie in der Funktion des Arbeitgebers alle Pflichten gewissenhaft erfüllen. In der Rolle des Arbeitgebers vertraut Ihnen Ihr Arbeitnehmer und verlässt sich auf Ihre Sorgfaltspflicht. Unsere präzise Beratung klärt alle Unsicherheiten, damit dem Auslandseinsatz nichts mehr im Wege steht.
Unser Leistungsangebot kompakt
- Statusfeststellungsverfahren von Gesellschaftergeschäftsführern
- Sozialversicherungsberatung bei Mitarbeiterentsendungen
- Gesetzliche Rentenversicherungspflicht bei Selbstständigen
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