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Mitarbeiterentsendungen - PBL Bandl und Partner mbB Rechtsanwälte
Arbeits- und Sozialversicherungsrecht

Mitarbeiterentsendungen

Aufgrund der fortschreitenden Globalisierung kann sich kein Unternehmen mehr vor vorhandenen Märkten außerhalb der eigenen Landesgrenzen verschließen, egal welche Größe oder geographische Lage ein Unternehmen hat. Hinzu kommen für produzierende Unternehmen die interessanten Märkte oder Produktionsstätten in Schwellenländern mit niedrigerem Lohnniveau. Umgekehrt sind diese Länder Kernmärkte für deutsche Anlagen und Maschinenbauer, um die hierfür notwenigen Produktionsstätten „made in Germany“ betriebsbereit auszuliefern.

Oft lässt sich das Potenzial eines Auslandsmarktes erst richtig entfalten und erschließen, wenn das Unternehmen Mitarbeiter vor Ort hat, um lokale Kunden und Geschäftsbeziehungen optimal pflegen zu können. Dies können Mitarbeiter des Vertriebs oder des Kundenservice sein. Bei Projektgeschäften, wie im Maschinen- und Anlagenbau kann es bereits für die Durchführung eines Auftrages notwendig werden, dass eigene Mitarbeiter für eine gewisse Zeit im Ausland tätig werden.

Bei Mitarbeiterentsendungen ins Ausland sind eine Vielzahl von rechtlichen wie steuerlichen Themen betroffen. Hier beraten wir Sie bei der Erstellung von Entsendungsverträgen und Vergütungs- und Kostenübernahmevereinbarungen, prüfen für Sie steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen sowie unterstützen Sie mit unseren ausländischen Berufskollegen vor Ort bei der Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen im Ausland (Einreise und Aufenthaltsbestimmungen). Gerne beraten wir auch die betroffenen Mitarbeiter über die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten des Auslandseinsatzes. Oft bestehen bei diesen Bedenken oder Unsicherheiten, die wir gerne für Sie beseitigen und dem Mitarbeiter ein sicheres Gefühl geben.

Unser Leistungsangebot kompakt

  • Erstellung von Entsendevereinbarungen und Vergütungsoptimierungen
  • Prüfen der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen
  • Aufklärung der betroffenen Mitarbeiter über rechtliche und steuerliche Folgen eines Auslandseinsatzes
  • Unterstützung bei der Einhaltung der notwendigen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen vor Ort

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