Vertriebsrecht und Internationales Privatrecht

Vertriebsrecht ist Vertragsrecht. Hier gilt es in rechtlicher Hinsicht bei der Vertragsgestaltung die eigenen Interessen möglichst durchzusetzen und alle Risiken des Vertriebsweges zu identifizieren und ausreichend abzusichern.

Themenschwerpunkte sind die rechtswirksame Vereinbarung von Lieferbedingungen, die Einbeziehung der eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Identifizierung von Haftungsrisiken und Versicherungsbedarf. Hinzu kommen steuerliche Themen, insbesondere aus dem Bereich der Umsatzsteuer.

Von besonderer Bedeutung werden vertriebsrechtliche Themen im Zusammenhang mit Auslandssachverhalten. Hier muss neben den sonstigen Vertragsbedingungen der Fokus liegen auf Fragen des anwendbaren Rechts, der Anwendung oder des Aufschlusses des UN-Kaufrechts und Gerichtsstandvereinbarungen. Von umsatzsteuerlicher Relevanz sind hier die Anwendung der richtigen Incoterms oder Liefervereinbarungen.

Häufig werden von Vertragspartnern im Ausland bei internationalen Verträgen auch internationale Schiedsgerichtsklauseln als Vertragsbedingung eingesetzt, die deutsche Gerichtsbarkeiten ausschließen. Auf diesem rechtlichen Parkett sollte eine fundierte rechtliche Beratung im Vorfeld nicht fehlen; und gern auch eine laufende Begleitung. Im Auslandsgeschäft sind wir der verlässliche Partner an Ihrer Seite.

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Unser Leistungsangebot kompakt

  • Prüfung und Anpassung von Vertriebsverträgen, einschließlich Umsatzsteuerberatung
  • Einbeziehung von Incoterms und Schiedsvereinbarungen
  • Anwendbares Recht und Einbeziehung des UN-Kaufrechts
  • Prüfung der umsatzsteuerlichen Folgen bestehender oder neuer Vertriebsstrukturen

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