Notfallmanagement
Auf einen plötzlichen Todes- oder Unglücksfall ist niemand wirklich vorbereitet – vor allem nicht emotional. Gut, wenn zumindest ein Notfallplan für die ersten Monate nach einem Todes- oder Unglücksfall vorhanden ist. Dies erleichtert diese schwierige Phase. Ein Notfallmanagement kann mit wenig Aufwand eine wertvolle Unterstützung darstellen – sowohl im betrieblichen wie auch im privaten Bereich. Es empfiehlt sich, dass zunächst die folgenden Fragen geklärt sind:
Gibt es Vollmachten/Bankvollmachten/ein Testament und wo befinden sich die Unterlagen?
Sofern Vollmachten vorhanden sind: sind diese ausreichend?
Wer sind die zentralen Ansprechpartner im Unternehmen (Prokurist, Mitgeschäftsführer, Schlüsselmitarbeiter, EDV-Abteilung)?
Wurden die Anmeldedaten (Benutzername/ Kennwort für E-Mail-Accounts, EDV-Systeme, Maschinen etc.) hinterlegt und wo?
Wie sieht es mit der betrieblichen und privaten finanziellen Liquidität aus? Es sollte so bald wie möglich der Kontakt mit der Hausbank aufgenommen und die Finanzen gesichtet werden.
Wichtig ist die Erteilung von ausreichenden Vollmachten. Betriebsinhaber neigen dazu, für die Bankkonten im betrieblichen Bereich keine postmortalen Vollmachten zu erteilen.
Im Todesfall haben die Angehörigen dann unter Umständen ein erhebliches Liquiditätsproblem, da der Zugriff auf die Firmenkonten oft ausgeschlossen ist, bis ein Erbschein erteilt ist. Und bis dieser erteilt wird, vergehen auch ohne etwaige Verzögerungen einige Wochen.
Es mag sein, dass die im Betrieb tätigen nahen Angehörigen und sonstige Mitarbeiter eine Zeitlang den Ausfall des Unternehmers kompensieren können - auch ohne die unmittelbare fachliche Leitung durch den Unternehmer. Besonders bei zulassungsbeschränkten Berufen (Rechtsanwälte, Steuerberater, Ingenieurberufe) ergeben sich jedoch berufsrechtliche und versicherungsrechtliche Problematiken. Hier sollte stets ein fähiger Kooperationspartner als Berufsträger aushelfen können.
Für den Todesfall sollten im unternehmerischen Bereich Gesellschaftsverträge mit vorhandenen Testamenten abgestimmt sein. Ist dies nicht der Fall, kann es zu bösen Überraschungen kommen – sei es, dass ungeeignete oder unliebsame Personen in die Gesellschafterrolle schlüpfen, sei es, dass dem geeigneten Nachfolger der Weg ins Unternehmen versperrt ist. Natürlich gilt es auch, die Liquidität des Unternehmens für den Fall der Scheidung/ Trennung zu sichern. Hier helfen vernünftige Güterstandsvereinbarungen. Für den privaten Bereich gehören zum Notfallmanagement Regelungen zur Altersvorsorge, Pflege, Folgen einer etwaigen Scheidung/ Trennung, Erbfolge und Tod.
Unser Leistungsangebot umfasst:
- Unterstützung bei der Erstellung eines individuellen Notfallkoffers/ Notfall-Management-Systems
- Überprüfung von Vollmachten
- Überprüfung von Gesellschaftsverträgen und Abstimmung mit vorhandenen Testamenten/ Erbverträgen
- Erstellung und Anpassung von Gesellschaftsverträgen
- Erstellung und Anpassung von Testamenten oder Erbverträgen
- Erstellung von Eheverträgen / Güterstandsvereinbarungen
- Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen (in Zusammenarbeit mit Ihrem Arzt)
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