Nachfolgeberatung

Unter Nachfolgeberatung verstehen wir bei der PBL Bandl und Partner Rechtsanwälte die umfassende Beratung unserer Mandanten im Rahmen von Vermögensübertragungen. Dies betrifft sowohl die private Vermögensübertragung als auch die Unternehmensnachfolge, die lebzeitig geplante Vermögensübertragung. Zum Beispiel im Rahmen einer (vorweggenommenen) Erbfolgegestaltung sowie die ungeplante Übertragung im Falle eines Todes. Hier können auch Ausschlagungen eines Erbteils, Pflichtteilsverzichte oder Abfindungsvereinbarungen in Betracht kommen.

Wer sich zu Lebzeiten mit dem eigenen Tod auseinandersetzt, kann bestimmen, was mit dem eigenen Vermögen passiert. Sonst greift im Fall des eigenen Todes die gesetzliche Erbfolge, die vielleicht mit den eigenen Wünschen kollidiert. Wenn zum Beispiel ein entfernter Verwandter mehr Ansprüche hat, als der eigene Lebenspartner. Wer für klare Verhältnisse sorgt, erspart den Angehörigen langjährige juristische Auseinandersetzungen.

Die Unternehmensnachfolge ist kein Thema zum Aufschieben. Schon bei der Gründung sollten sich Unternehmer Gedanken machen, wie Sie die Handlungsfähigkeit Ihres Unternehmens sicherstellen, falls ihnen etwas passiert und Sie für längere Zeit ausfallen. Ein kleiner Unfall kann sonst weite Kreise ziehen. Ist ein Unternehmer zum Beispiel mehrere Tage nicht ansprechbar, fehlen wichtige Passwörter, Entscheidungsbefugnisse und Vollmachten.

Wir als Rechtsanwälte und Steuerberater entwickeln gemeinsam mit Ihnen kluge Vorsorgepläne und Notfallpläne für die Unternehmensnachfolge. Rechtzeitiges Planen erspart Ihnen und Ihren Angehörigen viel Kummer und Sorgen. Und das Beste: Bei der frühzeitigen Etablierung Ihrer Unternehmenspläne für eine Zukunft mit einer neuen Unternehmensspitze können Sie selber Einfluss nehmen und Ihre Vorstellungen durchsetzen.

Unser Leistungsangebot umfasst die rechtliche und steuerliche Beratung auf insbesondere folgenden Gebieten:

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